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   BGH, 10.03.2016 - 3 StR 450/15   

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https://dejure.org/2016,6482
BGH, 10.03.2016 - 3 StR 450/15 (https://dejure.org/2016,6482)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2016 - 3 StR 450/15 (https://dejure.org/2016,6482)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2016 - 3 StR 450/15 (https://dejure.org/2016,6482)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 13 StGB
    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung (Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten; keine Lücken oder Widersprüche in der Beweiswürdigung; kein revisibler Rechtsfehler trotz abweichender möglicher oder gar näherliegender Würdigung); Garantenstellung (Ingerenz bei ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 249 Abs. 1, § 22 StGB, §§ 154, 154a StPO, § 400 Abs. 1, § 395 Abs. 3 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 13 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionrechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Verfahrensrüge betreffend die unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens zu Faserspuren der zur Tatzeit vom Angeklagten getragenen Kleidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionrechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Verfahrensrüge betreffend die unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens zu Faserspuren der zur Tatzeit vom Angeklagten getragenen Kleidung

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Revisionrechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Verfahrensrüge betreffend die unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens zu Faserspuren der zur Tatzeit vom Angeklagten getragenen Kleidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweifel an der Täterschaft

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2009 - 5 StR 572/08

    Versuchter Mord; Rücktritt vom Versuch (Aufgeben der weiteren Tatausführung;

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - 3 StR 450/15
    Die rechtsfehlerfreien Feststellungen bieten schon keine Grundlage für die Annahme einer Garantenstellung jedes Angeklagten kraft Ingerenz deshalb, weil er durch sein Vorverhalten die nahe Gefahr eines Gewaltexzesses des jeweils anderen gegenüber der Nebenklägerin geschaffen hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - 5 StR 572/08, NStZ 2009, 381, 382 mwN).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - 3 StR 450/15
    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 635/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund fehlender

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - 3 StR 450/15
    Lückenhaft ist die Würdigung der Beweise insbesondere dann, wenn das Urteil nicht erkennen lässt, dass der Tatrichter alle Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, in seine Überlegungen einbezogen und dabei nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14 juris Rn. 3).
  • BGH, 06.08.2015 - 3 StR 226/15

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 10.03.2016 - 3 StR 450/15
    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15 juris Rn. 5).
  • BGH, 13.07.2017 - 3 StR 188/17

    Kein revisibler Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung im freisprechenden Urteil

    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; BGH, Urteil vom 10. März 2016 - 3 StR 450/15, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15, StraFo 2016, 347 mwN).
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